159. Was gab es in Deutschland nicht während der Zeit des Nationalsozialismus?

Antwortmöglichkeiten

  1. freie Wahlen
  2. Pressezensur
  3. willkürliche Verhaftungen
  4. Verfolgung der Juden

Richtige Antwort

freie Wahlen

Erläuterung

Unter dem NS-Regime gab es keine freien, gleichen und offenen Wettbewerbswahlen; nach der Reichstagsbrandverordnung (28.2.1933) und dem Ermächtigungsgesetz (24.3.1933) wurden Opposition und Pluralismus durch Gleichschaltung beseitigt, und „Wahlen“ bzw. Volksabstimmungen waren weder frei noch geheim. Demgegenüber waren Pressezensur (Propagandaministerium, Reichspressekammer) und willkürliche Verhaftungen (Gestapo, Schutzhaft ohne richterliche Kontrolle) systemkonstitutiv. Die staatlich organisierte Verfolgung der Juden, rechtlich unterfüttert u. a. durch die Nürnberger Gesetze, eskalierte zum Völkermord. Das Grundgesetz zieht hieraus Lehren: freie, gleiche und geheime Wahlen (Art. 38, 20, 28 GG), Zensurverbot (Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG) und strikte richterliche Vorbehalte bei Freiheitsentziehungen (Art. 104 GG) sichern den demokratischen Rechtsstaat.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.