202. Zu wem gehörte die DDR im „Kalten Krieg“?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
zum Warschauer Pakt
Erläuterung
Im Kalten Krieg gehörte die DDR zum sowjetisch geführten Ostblock und war von 1955 bis 1991 Mitglied der Organisation des Warschauer Vertrages; wirtschaftlich war sie zugleich im RGW eingebunden. Der Warschauer Pakt entstand als Reaktion auf die NATO-Integration der Bundesrepublik 1955 und band die Nationale Volksarmee in sowjetische Kommandostrukturen ein, was die staatliche Souveränität der DDR faktisch begrenzte. Diese Blockzugehörigkeit entsprach ihrer sozialistischen Verfassungsordnung (Verfassungen von 1968/1974), die die führende Rolle der SED und den sozialistischen Internationalismus verankerte, im Gegensatz zum freiheitlich-demokratischen Grundgesetz der Bundesrepublik. Erst mit der Friedlichen Revolution 1989/90 verließ die DDR diesen Rahmen; sie trat gemäß Art. 23 GG a.F. durch den Einigungsvertrag der Bundesrepublik bei, der Warschauer Pakt wurde 1991 aufgelöst.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.