218. Wie viele Bundesländer kamen bei der Wiedervereinigung 1990 zur Bundesrepublik Deutschland hinzu?

Antwortmöglichkeiten

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Richtige Antwort

5

Erläuterung

Am 3. Oktober 1990 traten fünf „neue Länder“ – Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – nach Art. 23 GG a.F. dem Geltungsbereich des Grundgesetzes bei. Rechtsgrundlage war der Einigungsvertrag, der die durch das Ländereinführungsgesetz der DDR wiedererrichteten Länder zum Beitritt befähigte und den Zeitpunkt auf den 3.10.1990 vorverlegte. Berlin erhielt zugleich als vereintes Land vollen Bundesländerstatus, wird jedoch nicht zu den fünf „hinzugekommenen“ Ländern gezählt. Staats- und völkerrechtlich blieb die Bundesrepublik identisch; ihr Staatsgebiet wurde erweitert, ohne dass eine neue Verfassung nach Art. 146 GG erlassen wurde.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.