307. Die Landeshauptstadt von Baden-Württemberg heißt ...
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Stuttgart
Erläuterung
Stuttgart ist die Landeshauptstadt Baden-Württembergs und Sitz von Landtag und Staatsministerium; damit ist es das verfassungs- und verwaltungsrechtliche Zentrum des Landes. Das Land entstand 1952 durch Zusammenschluss dreier Vorgängerterritorien auf Grundlage von Art. 118 GG; die Festlegung Stuttgarts als Regierungssitz wurde landesrechtlich umgesetzt. Häufige Verwechslungen rühren daher, dass Karlsruhe Sitz des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs ist. Die Unterscheidung zwischen Landeshauptstadt und Sitzen von Bundesorganen verdeutlicht den föderalen Aufbau nach Art. 20 GG.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.