337. Die Landeshauptstadt von Brandenburg heißt ...
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Potsdam
Erläuterung
Potsdam ist die Landeshauptstadt des Landes Brandenburg; diese Festlegung ist verfassungsrechtlich verankert (Art. 4 der Verfassung des Landes Brandenburg, 1992). Als Landeshauptstadt ist Potsdam Sitz des Landtages und der Landesregierung und erfüllt die zentrale Verwaltungs- und Repräsentationsfunktion des Landes. Historisch knüpft die Wahl an die Tradition der preußischen Provinz Brandenburg an, deren Hauptstadt seit dem 19. Jahrhundert Potsdam war; 1990 wurde dieser Status mit der Wiedererrichtung des Landes nach dem Einigungsvertrag bestätigt. Im bundesstaatlichen System des Grundgesetzes (Art. 20, 30 GG) fällt die Bestimmung der Landeshauptstadt in die verfassungsautonome Zuständigkeit der Länder.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.