364. Ab welchem Alter darf man in Hessen bei Kommunalwahlen wählen?

Antwortmöglichkeiten

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Richtige Antwort

18

Erläuterung

In Hessen beginnt das aktive Kommunalwahlrecht mit 18 Jahren; dies folgt aus dem Hessischen Kommunalwahlgesetz (KWG), das die Wahlmündigkeit an die Vollendung des 18. Lebensjahres knüpft. Art. 28 Abs. 1 GG garantiert die kommunalen Wahlgrundsätze (allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim), überlässt die Festlegung des Wahlalters aber den Ländern. Mehrere Länder haben das Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 gesenkt; Hessen hat hiervon bislang keinen Gebrauch gemacht (Stand: 2024).

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.