373. Für wie viele Jahre wird der Landtag des Saarlandes gewählt?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
5
Erläuterung
Die Legislaturperiode des saarländischen Landtags beträgt fünf Jahre; dies ergibt sich aus der Verfassung des Saarlandes und dem Landeswahlrecht. Art. 28 Abs. 1 GG verpflichtet die Länder zu demokratischen, allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen, überlässt aber die konkrete Amtszeit den Landesverfassungen. Das Saarland folgt damit dem weithin vereinheitlichten Fünfjahresrhythmus der meisten Länder, der Stabilität und Verantwortlichkeit ausbalanciert. Vorzeitige Beendigungen sind nur in den verfassungsrechtlich vorgesehenen Fällen der Auflösung möglich; andernfalls endet die Wahlperiode regulär nach fünf Jahren.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.