58. Wer ernennt in Deutschland die Minister / die Ministerinnen der Bundesregierung?

Antwortmöglichkeiten

  1. der Präsident / die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes
  2. der Bundespräsident / die Bundespräsidentin
  3. der Bundesratspräsident / die Bundesratspräsidentin
  4. der Bundestagspräsident / die Bundestagspräsidentin

Richtige Antwort

der Bundespräsident / die Bundespräsidentin

Erläuterung

Nach Art. 64 Abs. 1 GG ernennt und entlässt der Bundespräsident die Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers; das Staatsoberhaupt hat dabei keine eigene materielle Auswahlbefugnis. Diese Konstruktion, zusammen mit dem Kanzlerprinzip (Art. 65 GG) und der Wahl des Bundeskanzlers durch den Bundestag (Art. 63 GG), ist eine Lehre aus der präsidial überhöhten Weimarer Reichsverfassung. Die in Art. 64 Abs. 2 i.V.m. Art. 56 GG vorgesehene Eidesleistung der Minister vor dem Bundestag unterstreicht die parlamentarische Verantwortlichkeit der Bundesregierung.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.