58. Wer ernennt in Deutschland die Minister / die Ministerinnen der Bundesregierung?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
der Bundespräsident / die Bundespräsidentin
Erläuterung
Nach Art. 64 Abs. 1 GG ernennt und entlässt der Bundespräsident die Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers; das Staatsoberhaupt hat dabei keine eigene materielle Auswahlbefugnis. Diese Konstruktion, zusammen mit dem Kanzlerprinzip (Art. 65 GG) und der Wahl des Bundeskanzlers durch den Bundestag (Art. 63 GG), ist eine Lehre aus der präsidial überhöhten Weimarer Reichsverfassung. Die in Art. 64 Abs. 2 i.V.m. Art. 56 GG vorgesehene Eidesleistung der Minister vor dem Bundestag unterstreicht die parlamentarische Verantwortlichkeit der Bundesregierung.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.