65. Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
das Bundeskabinett zu bilden.
Erläuterung
Nach dem Grundgesetz (GG) wählt der Bundestag den Bundeskanzler (Art. 63 GG) und übt die parlamentarische Kontrolle über die Bundesregierung aus, etwa durch Anfragen, Untersuchungsausschüsse (Art. 44 GG) und das Haushaltsrecht. Auch die Gesetzesinitiative kann aus der Mitte des Bundestages erfolgen (Art. 76 Abs. 1 GG), sodass das Entwerfen von Gesetzen zu seinen Aufgaben zählt. Die Bildung des Bundeskabinetts gehört jedoch nicht zu den Kompetenzen des Bundestages: Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen (Art. 64 GG); die innere Regierungsorganisation unterliegt dem Kanzlerprinzip (Art. 65 GG).
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.