65. Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …

Antwortmöglichkeiten

  1. Gesetze zu entwerfen.
  2. die Bundesregierung zu kontrollieren.
  3. den Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin zu wählen.
  4. das Bundeskabinett zu bilden.

Richtige Antwort

das Bundeskabinett zu bilden.

Erläuterung

Nach dem Grundgesetz (GG) wählt der Bundestag den Bundeskanzler (Art. 63 GG) und übt die parlamentarische Kontrolle über die Bundesregierung aus, etwa durch Anfragen, Untersuchungsausschüsse (Art. 44 GG) und das Haushaltsrecht. Auch die Gesetzesinitiative kann aus der Mitte des Bundestages erfolgen (Art. 76 Abs. 1 GG), sodass das Entwerfen von Gesetzen zu seinen Aufgaben zählt. Die Bildung des Bundeskabinetts gehört jedoch nicht zu den Kompetenzen des Bundestages: Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen (Art. 64 GG); die innere Regierungsorganisation unterliegt dem Kanzlerprinzip (Art. 65 GG).

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.