7. Welches Recht gehört zu den Grundrechten, die nach der deutschen Verfassung garantiert werden? Das Recht auf …

Antwortmöglichkeiten

  1. Glaubens- und Gewissensfreiheit.
  2. Unterhaltung.
  3. Arbeit.
  4. Wohnung.

Richtige Antwort

Glaubens- und Gewissensfreiheit.

Erläuterung

Das Grundgesetz garantiert die Glaubens- und Gewissensfreiheit in Art. 4 GG, ergänzt durch die religionsverfassungsrechtlichen Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung (Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 ff. WRV). Ein subjektives Grundrecht auf „Arbeit“ oder „Wohnung“ kennt das GG nicht; wohl aber die Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG), die keinen Leistungsanspruch auf einen Arbeitsplatz oder Wohnraum begründen. Das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 GG) begründet objektive staatliche Verpflichtungen, aber regelmäßig keine unmittelbar einklagbaren Individualansprüche.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.