173. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Gründungsmitglied …
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
der Europäischen Union (EU).
Erläuterung
Völker- und verfassungsgeschichtlich gehört die Bundesrepublik zu den sechs Gründungsstaaten der europäischen Integration (EGKS 1951; Römische Verträge 1957); die Europäische Union ist Rechtsnachfolgerin der Europäischen Gemeinschaften, weshalb Deutschland als Gründungsmitglied der EU gilt. Verfassungsrechtlich ist die europäische Integration in Art. 23 GG (Europa-Klausel) und Art. 24 Abs. 1 GG (Übertragung von Hoheitsrechten) verankert; das Bundesverfassungsgericht hat hierzu die Integrationsverantwortung von Gesetzgeber und Regierung herausgearbeitet. Demgegenüber trat die Bundesrepublik der NATO erst 1955 und den Vereinten Nationen 1973 bei; dem Warschauer Pakt gehörte sie nie an.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.