183. Wann war in der Bundesrepublik Deutschland das „Wirtschaftswunder“?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
2. 50er Jahre
Erläuterung
Das „Wirtschaftswunder“ der Bundesrepublik fiel im Kern in die 1950er Jahre, in die Ära Adenauer/Erhard und der ordoliberalen Sozialen Marktwirtschaft. Institutionell-rechtlich trugen u. a. die Währungsreform von 1948, der Lastenausgleich (1952), die verfassungsrechtlich geschützte Tarifautonomie (Art. 9 Abs. 3 GG), das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, 1957) sowie das Bundesbankgesetz (1957) zu stabilem Wachstum bei. Das Grundgesetz legt kein bestimmtes Wirtschaftsmodell fest, doch Eigentumsgarantie (Art. 14 GG), Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) rahmen die marktwirtschaftliche Ordnung verfassungsrechtlich. Externe Faktoren wie der Marshallplan und der Koreaboom beschleunigten zusätzlich den Wiederaufbau und die Integration von Millionen Vertriebenen.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.