20. Eine Partei in Deutschland verfolgt das Ziel, eine Diktatur zu errichten. Sie ist dann …

Antwortmöglichkeiten

  1. tolerant.
  2. rechtsstaatlich orientiert.
  3. gesetzestreu.
  4. verfassungswidrig.

Richtige Antwort

verfassungswidrig.

Erläuterung

Nach Art. 21 Abs. 2 GG sind Parteien verfassungswidrig, wenn sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO) zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Eine auf Errichtung einer Diktatur gerichtete Partei negiert den Kern der FDGO – Volkssouveränität, Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte –, der durch Art. 79 Abs. 3 GG („Ewigkeitsklausel“) geschützt ist. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Konzept der wehrhaften Demokratie in den Parteiverbotsurteilen zu SRP (1952), KPD (1956) und NPD (2017) konturiert; nur das BVerfG kann Parteien verbieten.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.