19. Was versteht man unter dem Recht der „Freizügigkeit“ in Deutschland?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Man darf sich seinen Wohnort selbst aussuchen.
Erläuterung
Die Freizügigkeit des Art. 11 GG schützt als spezielles Grundrecht aller Deutschen die Freiheit, sich im gesamten Bundesgebiet zu bewegen und Wohnsitz bzw. Aufenthalt frei zu wählen; sie ist von der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und der Religionsfreiheit (Art. 4 GG) strikt zu unterscheiden. Zulässige Beschränkungen sind in Art. 11 Abs. 2 GG eng umrissen (u. a. Seuchengefahr, Naturkatastrophen, Verhütung strafbarer Handlungen, Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, Wohnsitzauflagen bei fehlender Lebensgrundlage) und unterliegen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Historisch war Freizügigkeit eine zentrale liberale Errungenschaft des 19. Jahrhunderts (verankert in der Verfassung des Norddeutschen Bundes 1867 und der Reichsverfassung 1871) und wurde im Grundgesetz nach den Zwangsmaßnahmen des NS-Staates bewusst rechtsstaatlich abgesichert. Für Unionsbürger besteht eine parallele unionsrechtliche Freizügigkeit (Art. 21 AEUV), während Drittstaatsangehörige sich primär auf die allgemeine Handlungsfreiheit des Art. 2 Abs. 1 GG stützen.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.