205. Mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland gehören die neuen Bundesländer nun auch …
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
zur Europäischen Union.
Erläuterung
Der „Beitritt“ der DDR am 3. Oktober 1990 erfolgte nach Art. 23 a.F. GG und ließ die völkerrechtliche Identität der Bundesrepublik fortbestehen; die neuen Länder wurden damit Teil des Geltungsbereichs des EG-Rechts und seit 1993 der Europäischen Union. Dies wurde im Einigungsvertrag und in EG-Rechtsakten zur deutschen Einheit abgesichert; das acquis communautaire galt ipso iure. Der Warschauer Pakt war ein Militärbündnis, das 1991 aufgelöst wurde, und die Europäische Verteidigungsgemeinschaft trat nie in Kraft. OPEC ist eine rohstoffwirtschaftliche Organisation, der Deutschland nie angehörte.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.