239. Durch welche Verträge schloss sich die Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zusammen?

Antwortmöglichkeiten

  1. durch die „Hamburger Verträge“
  2. durch die „Römischen Verträge“
  3. durch die „Pariser Verträge“
  4. durch die „Londoner Verträge“

Richtige Antwort

durch die „Römischen Verträge“

Erläuterung

Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft wurde durch die Römischen Verträge vom 25. März 1957 (EWG‑Vertrag und EURATOM‑Vertrag) zwischen sechs Staaten, darunter der Bundesrepublik Deutschland, begründet; Inkrafttreten war am 1. Januar 1958. Die Pariser Verträge von 1954 stellten zwar die weitgehende Souveränität der BRD her und ermöglichten WEU‑ und NATO‑Beitritt, begründeten aber nicht die EWG; „Londoner Verträge“ beziehen sich auf flankierende Abkommen von 1954, „Hamburger Verträge“ sind kein einschlägiger Begriff. Verfassungsrechtlich trug Art. 24 Abs. 1 GG die Übertragung von Hoheitsrechten auf supranationale Einrichtungen; seit 1992 konkretisiert Art. 23 GG die europäische Integration, aus der EWG die heutige EU erwuchs.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.