238. An welchen Orten arbeitet das Europäische Parlament?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Straßburg, Luxemburg und Brüssel
Erläuterung
Die korrekte Antwort ist: Straßburg, Luxemburg und Brüssel. Der Sitz und die Arbeitsorte des Europäischen Parlaments sind primärrechtlich festgelegt: Art. 341 AEUV i.V.m. Protokoll Nr. 6 bestimmt Straßburg als offiziellen Sitz mit den ordentlichen Plenartagungen, Brüssel als Ort zusätzlicher Plenarsitzungen und Ausschussarbeit sowie Luxemburg als Standort des Generalsekretariats. Aus deutscher Sicht fügt sich dies in Art. 23 GG, der die Mitwirkung Deutschlands an der europäischen Integration verfassungsrechtlich verankert. Das BVerfG (Lissabon-Urteil) betont die demokratische Legitimation durch das Zusammenwirken von Europäischem Parlament und Bundestag (Integrationsverantwortung).
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.