30. Was ist kein Merkmal unserer Demokratie?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Pressezensur
Erläuterung
Kennzeichnend für die freiheitlich-demokratische Grundordnung sind regelmäßige, freie, gleiche, unmittelbare und geheime Wahlen (Art. 38 Abs. 1 GG; Art. 28 Abs. 1 GG), die Meinungs- und Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) sowie ein pluralistisches Parteiensystem (Art. 21 GG). Die Zensur der Presse ist demgegenüber verfassungsrechtlich ausgeschlossen: „Eine Zensur findet nicht statt“ (Art. 5 Abs. 1 S. 3 GG). Einschränkungen der Meinungsäußerung sind nur auf Grundlage allgemeiner Gesetze, des Jugendschutzes und des Schutzes der persönlichen Ehre zulässig (Art. 5 Abs. 2 GG) und stellen keine Vorzensur dar. Pressezensur ist deshalb kein Merkmal der deutschen Demokratie, sondern ihr Gegenteil.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.