303. Für wie viele Jahre wird der Landtag in Baden-Württemberg gewählt?

Antwortmöglichkeiten

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Richtige Antwort

5

Erläuterung

Der Landtag Baden‑Württemberg wird für fünf Jahre gewählt; die Dauer der Wahlperiode ist in der Landesverfassung festgelegt und durch das Landtagswahlgesetz konkretisiert. Sie soll Stabilität der Regierungsbildung mit regelmäßiger demokratischer Rechenschaft verknüpfen. Im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 GG (Eigenstaatlichkeit der Länder) bestimmen die Länder ihre Wahlperioden selbst; Baden‑Württemberg folgt dem verbreiteten Fünf‑Jahres‑Standard. Eine vorzeitige Beendigung der Wahlperiode ist nur unter eng umrissenen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen möglich.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.