304. Ab welchem Alter darf man in Baden-Württemberg bei Kommunalwahlen wählen?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
16
Erläuterung
Seit der Reform des baden‑württembergischen Kommunalwahlrechts 2013 (erstmals angewandt bei den Kommunalwahlen 2014) gilt das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren. Diese Absenkung beruht auf der Kompetenz der Länder, das Kommunalwahlalter im Rahmen des Art. 28 Abs. 1 GG auszugestalten; normiert ist sie im Kommunalwahlgesetz Baden‑Württemberg und gilt für Deutsche und Unionsbürger mit Wohnsitz in der Gemeinde. Für Landtags‑ und Bundestagswahlen bleibt das Wahlalter bei 18 Jahren; die Wählbarkeit (passives Wahlrecht) auf kommunaler Ebene beginnt in der Regel erst mit 18.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.