313. Für wie viele Jahre wird der Landtag in Bayern gewählt?

Antwortmöglichkeiten

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Richtige Antwort

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Erläuterung

Nach der Bayerischen Verfassung (BV) beträgt die Dauer der Wahlperiode des Landtags fünf Jahre (Art. 16 BV). Die Verlängerung von vier auf fünf Jahre wurde 1998 durch verfassungsändernden Volksentscheid beschlossen und folgte einer länderweiten Tendenz zur Stärkung der Regierungs- und Planungssicherheit. Art. 28 Abs. 1 GG garantiert die demokratischen Wahlgrundsätze, überlässt die konkrete Wahlperiode jedoch der verfassungsmäßigen Ordnung der Länder. Eine vorzeitige Beendigung der Wahlperiode ist nur in den in der BV ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.