314. Ab welchem Alter darf man in Bayern bei Kommunalwahlen wählen?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
18
Erläuterung
Die richtige Antwort ist 18. Das Grundgesetz legt für Kommunalwahlen kein Mindestwahlalter fest; nach Art. 28 Abs. 1 GG obliegt die Ausgestaltung des Kommunalwahlrechts den Ländern unter Wahrung der Wahlrechtsgrundsätze (allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim). Bayern bestimmt im Bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) das aktive Wahlrecht erst ab 18 Jahren. Auch Unionsbürgerinnen und -bürger mit Wohnsitz in Bayern können daher an Kommunalwahlen erst ab 18 teilnehmen (Art. 22 AEUV; RL 94/80/EG).
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.