314. Ab welchem Alter darf man in Bayern bei Kommunalwahlen wählen?

Antwortmöglichkeiten

  1. 14
  2. 16
  3. 18
  4. 20

Richtige Antwort

18

Erläuterung

Die richtige Antwort ist 18. Das Grundgesetz legt für Kommunalwahlen kein Mindestwahlalter fest; nach Art. 28 Abs. 1 GG obliegt die Ausgestaltung des Kommunalwahlrechts den Ländern unter Wahrung der Wahlrechtsgrundsätze (allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim). Bayern bestimmt im Bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLKrWG) das aktive Wahlrecht erst ab 18 Jahren. Auch Unionsbürgerinnen und -bürger mit Wohnsitz in Bayern können daher an Kommunalwahlen erst ab 18 teilnehmen (Art. 22 AEUV; RL 94/80/EG).

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.