320. Welchen Minister / welche Ministerin hat Bayern nicht?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Außenminister / Außenministerin
Erläuterung
Die auswärtigen Angelegenheiten sind nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes ausschließlich dem Bund zugewiesen (Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG); die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten obliegt der Bundesregierung (Art. 32 GG). Daher verfügt kein Land, auch nicht der Freistaat Bayern, über einen Außenminister. Justiz-, Finanz- und Innenressorts bestehen hingegen als klassische Landesministerien; Ressorts für Europaangelegenheiten koordinieren EU-Bezüge, betreiben aber keine eigenständige Außenpolitik und handeln im Rahmen der Bundestreue.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.