319. Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Bayern?

Antwortmöglichkeiten

  1. Erster Minister / Erste Ministerin
  2. Premierminister / Premierministerin
  3. Bürgermeister / Bürgermeisterin
  4. Ministerpräsident / Ministerpräsidentin

Richtige Antwort

Ministerpräsident / Ministerpräsidentin

Erläuterung

Die richtige Amtsbezeichnung in Bayern lautet Ministerpräsident/Ministerpräsidentin. Im föderalen System des Grundgesetzes tragen die Regierungschefs der Flächenländer traditionell diesen Titel; Ausnahmen bilden die Stadtstaaten (Regierender Bürgermeister in Berlin, Erster Bürgermeister in Hamburg, Präsident des Senats in Bremen). Die Bayerische Verfassung von 1946 bestimmt, dass der Ministerpräsident vom Landtag gewählt wird, die Richtlinien der Politik festlegt (Richtlinienkompetenz) und die Staatsminister ernennt und entlässt. „Premierminister“ ist im deutschen Verfassungsgebrauch unüblich, „Bürgermeister“ bezeichnet ein kommunales Amt.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.