323. Für wie viele Jahre wird das Landesparlament in Berlin gewählt?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
5
Erläuterung
Berlin ist ein Stadtstaat; sein Landesparlament ist das Abgeordnetenhaus von Berlin, dessen Wahlperiode nach der Verfassung von Berlin fünf Jahre beträgt; eine vorzeitige Auflösung ist nur in engen verfassungsrechtlichen Ausnahmen möglich. Die Bestimmung der Amtsdauer obliegt dem Land; Art. 28 Abs. 1 GG schreibt lediglich die republikanische, demokratische und rechtsstaatliche Ordnung vor, nicht aber die Länge der Wahlperiode. Die heute weit verbreitete Fünfjahresperiode dient der politischen Stabilität und Planbarkeit; auch eine vom Verfassungsgericht angeordnete Wiederholungswahl ändert an der verfassungsrechtlichen Regelbefristung nichts.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.