324. Ab welchem Alter darf man in Berlin bei Kommunalwahlen (Wahl der Bezirksverordnetenversammlung) wählen?

Antwortmöglichkeiten

  1. 14
  2. 16
  3. 18
  4. 20

Richtige Antwort

16

Erläuterung

Richtig ist: 16. Als Stadtstaat kennt Berlin auf kommunaler Ebene nur die Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV); das aktive Wahlrecht hierfür ist nach dem Berliner Wahlgesetz auf 16 Jahre herabgesetzt. Auch Unionsbürgerinnen und -bürger mit Wohnsitz in Berlin sind auf dieser Ebene wahlberechtigt (Art. 20 Abs. 2 AEUV; RL 94/80/EG). Die Absenkung dient der Verwirklichung der Allgemeinheit der Wahl und der demokratischen Teilhabe Jugendlicher und wurde in Berlin später auch auf die Wahl zum Abgeordnetenhaus ausgedehnt (Verfassungsänderung 2023).

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.