334. Ab welchem Alter darf man in Brandenburg bei Kommunalwahlen wählen?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
16
Erläuterung
Bei Kommunalwahlen in Brandenburg ist das aktive Wahlalter 16 Jahre, geregelt im Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) im Rahmen der landesrechtlichen Zuständigkeit nach Art. 28 Abs. 1 GG. Die Länder dürfen das Wahlalter für Kommunalwahlen festlegen, solange die Wahlrechtsgrundsätze (allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim) gewahrt sind; die Absenkung auf 16 dient der Stärkung demokratischer Teilhabe junger Menschen. Auch Unionsbürgerinnen und -bürger mit Wohnsitz sind nach Art. 28 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 22 AEUV kommunal wahlberechtigt; die Altersgrenze gilt gleichermaßen. Bundeswahlen bleiben demgegenüber nach dem Bundeswahlgesetz erst ab 18 Jahren möglich und verdeutlichen den Mehrebenencharakter des deutschen Wahlrechts.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.