384. Ab welchem Alter darf man in Mecklenburg-Vorpommern bei Kommunalwahlen wählen?

Antwortmöglichkeiten

  1. 14
  2. 16
  3. 18
  4. 20

Richtige Antwort

16

Erläuterung

In Mecklenburg-Vorpommern beträgt das aktive Wahlalter bei Kommunalwahlen 16 Jahre; dies ist im Kommunalwahlrecht des Landes (KWG/KVerf M‑V) geregelt und steht im Einklang mit Art. 28 Abs. 1 GG, der den Ländern die Ausgestaltung des Kommunalwahlrechts überträgt. Das passive Wahlrecht liegt demgegenüber regelmäßig bei 18 Jahren; wahlberechtigt sind deutsche und in der EU freizügigkeitsberechtigte Unionsbürgerinnen und ‑bürger mit Wohnsitz in der Kommune. Historisch wurde das allgemeine Wahlalter auf Bundesebene 1970 (Art. 38 Abs. 2 GG) von 21 auf 18 Jahre gesenkt; die Öffnung auf 16 Jahre bei Kommunalwahlen ist eine jüngere landesrechtliche Entwicklung zur Stärkung lokaler Jugendpartizipation.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.