387. Die Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern heißt ...

Antwortmöglichkeiten

  1. Greifswald
  2. Schwerin
  3. Rostock
  4. Wismar

Richtige Antwort

Schwerin

Erläuterung

Im föderalen System des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1) bestimmen die Länder selbst Hauptstadt und Organsitze; Mecklenburg-Vorpommern hat Schwerin als Landeshauptstadt sowie Sitz von Landtag und Landesregierung durch Landesverfassung und Landesrecht festgelegt. Historisch knüpft dies an die Residenz des (Groß-)Herzogtums Mecklenburg-Schwerin an. Nach der Wiederbegründung 1990 bestätigte der Landtag diese Entscheidung, obwohl Rostock die größte Hansestadt des Landes ist. Greifswald und Wismar sind bedeutende Universitäts- bzw. Hansestädte, jedoch keine Regierungssitze.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.