387. Die Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern heißt ...
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Schwerin
Erläuterung
Im föderalen System des Grundgesetzes (Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1) bestimmen die Länder selbst Hauptstadt und Organsitze; Mecklenburg-Vorpommern hat Schwerin als Landeshauptstadt sowie Sitz von Landtag und Landesregierung durch Landesverfassung und Landesrecht festgelegt. Historisch knüpft dies an die Residenz des (Groß-)Herzogtums Mecklenburg-Schwerin an. Nach der Wiederbegründung 1990 bestätigte der Landtag diese Entscheidung, obwohl Rostock die größte Hansestadt des Landes ist. Greifswald und Wismar sind bedeutende Universitäts- bzw. Hansestädte, jedoch keine Regierungssitze.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.