403. Für wie viele Jahre wird der Landtag in Nordrhein-Westfalen gewählt?

Antwortmöglichkeiten

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Richtige Antwort

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Erläuterung

Nach der Landesverfassung Nordrhein-Westfalens beträgt die Wahlperiode des Landtags fünf Jahre. Dies verwirklicht den verfassungsrechtlichen Grundsatz periodischer, freier und gleicher Wahlen gemäß Art. 28 Abs. 1 GG; die konkrete Ausgestaltung, einschließlich der Dauer der Wahlperiode, obliegt dem Landesgesetzgeber. Viele Länder haben seit den 1990er Jahren auf fünfjährige Wahlperioden umgestellt, um Regierungsstabilität zu stärken; eine vorzeitige Auflösung ist in NRW nur unter den in der Landesverfassung vorgesehenen Voraussetzungen möglich.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.