404. Ab welchem Alter darf man in Nordrhein-Westfalen bei Kommunalwahlen wählen?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
16 Jahre
Erläuterung
In Nordrhein-Westfalen liegt das aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen bei 16 Jahren; das passive Wahlrecht bleibt in der Regel bei 18 Jahren. Dies beruht auf dem Kommunalwahlgesetz NRW im Rahmen der Länderkompetenz und ist mit Art. 28 Abs. 1 GG vereinbar, der die wesentlichen Wahlrechtsgrundsätze (allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim) garantiert, aber das Mindestalter den Ländern überlässt. Die Absenkung auf 16 stärkt die lokale demokratische Teilhabe Jugendlicher und steht im weiteren europarechtlichen Kontext, in dem Unionsbürgerinnen und -bürger am Ort ihres Wohnsitzes kommunal wahlberechtigt sind. Für Landtags- und Bundestagswahlen gilt in NRW weiterhin 18 Jahre; für Europawahlen wurde das aktive Wahlalter bundesweit auf 16 gesenkt.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.