407. Die Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen heißt …

Antwortmöglichkeiten

  1. Köln
  2. Bonn
  3. Düsseldorf
  4. Dortmund

Richtige Antwort

Düsseldorf

Erläuterung

Landeshauptstadt ist Düsseldorf, Sitz von Landesregierung und Landtag. Die Festlegung geht auf die britische Militärregierung 1946 bei der Gründung Nordrhein-Westfalens zurück und wurde durch Landesrecht verstetigt. Dass Bonn trotz seiner Funktion als provisorische Bundeshauptstadt 1949–1990 (mit Verlagerungen bis 1999) nicht Landeshauptstadt war, verdeutlicht die Trennung von Bundes- und Landesebene im föderalen System des Grundgesetzes. Die Länder bestimmen ihre Hauptstädte in eigener Zuständigkeit (Art. 30 i.V.m. Art. 28 Abs. 1 GG), regelmäßig dort, wo die verfassungsmäßigen Organe ihren Sitz haben.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.