407. Die Landeshauptstadt von Nordrhein-Westfalen heißt …
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Düsseldorf
Erläuterung
Landeshauptstadt ist Düsseldorf, Sitz von Landesregierung und Landtag. Die Festlegung geht auf die britische Militärregierung 1946 bei der Gründung Nordrhein-Westfalens zurück und wurde durch Landesrecht verstetigt. Dass Bonn trotz seiner Funktion als provisorische Bundeshauptstadt 1949–1990 (mit Verlagerungen bis 1999) nicht Landeshauptstadt war, verdeutlicht die Trennung von Bundes- und Landesebene im föderalen System des Grundgesetzes. Die Länder bestimmen ihre Hauptstädte in eigener Zuständigkeit (Art. 30 i.V.m. Art. 28 Abs. 1 GG), regelmäßig dort, wo die verfassungsmäßigen Organe ihren Sitz haben.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.