414. Ab welchem Alter darf man in Rheinland-Pfalz bei Kommunalwahlen wählen?

Antwortmöglichkeiten

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Richtige Antwort

18

Erläuterung

Das kommunale Wahlrecht fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Länder; Art. 28 Abs. 1 GG garantiert lediglich die Wahlrechtsgrundsätze (allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim). In Rheinland‑Pfalz hat der Landesgesetzgeber das aktive Kommunalwahlrecht im Kommunalwahlgesetz (KWG) auf 16 Jahre abgesenkt; wahlberechtigt sind damit Deutsche und Unionsbürgerinnen und ‑bürger ab 16, sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen. Das passive Wahlrecht verbleibt überwiegend bei 18 Jahren, für hauptamtliche Ämter teils höher. Für Landtags‑ und Bundestagswahlen gilt weiterhin die Altersgrenze von 18 Jahren.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.