42. Wer beschließt in Deutschland ein neues Gesetz?

Antwortmöglichkeiten

  1. die Regierung
  2. das Parlament
  3. die Gerichte
  4. die Polizei

Richtige Antwort

das Parlament

Erläuterung

Nach dem Grundgesetz liegt die Gesetzgebungsgewalt bei der Legislative, primär beim Bundestag, unter Beteiligung des Bundesrats je nach Materie (Art. 20 Abs. 2, Art. 70 ff., 76–78 GG). Gesetzentwürfe können von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat eingebracht werden, beschlossen werden sie jedoch vom Parlament im Gesetzgebungsverfahren, ggf. mit Vermittlungsausschuss sowie Zustimmung oder Einspruch des Bundesrats. Regierung und Gerichte erlassen keine Gesetze; der Bundespräsident unterzeichnet und verkündet sie im Bundesgesetzblatt (Art. 82 GG). Zudem besitzen die Länder eigene Gesetzgebungskompetenzen, ausgeübt durch ihre Landesparlamente.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.