42. Wer beschließt in Deutschland ein neues Gesetz?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
das Parlament
Erläuterung
Nach dem Grundgesetz liegt die Gesetzgebungsgewalt bei der Legislative, primär beim Bundestag, unter Beteiligung des Bundesrats je nach Materie (Art. 20 Abs. 2, Art. 70 ff., 76–78 GG). Gesetzentwürfe können von Bundesregierung, Bundestag oder Bundesrat eingebracht werden, beschlossen werden sie jedoch vom Parlament im Gesetzgebungsverfahren, ggf. mit Vermittlungsausschuss sowie Zustimmung oder Einspruch des Bundesrats. Regierung und Gerichte erlassen keine Gesetze; der Bundespräsident unterzeichnet und verkündet sie im Bundesgesetzblatt (Art. 82 GG). Zudem besitzen die Länder eigene Gesetzgebungskompetenzen, ausgeübt durch ihre Landesparlamente.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.