420. Welchen Minister / welche Ministerin hat Rheinland-Pfalz nicht?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Außenminister / Außenministerin
Erläuterung
Nach dem Grundgesetz sind die auswärtigen Beziehungen Sache des Bundes (Art. 32 GG); die einschlägige Gesetzgebung fällt in die ausschließliche Bundeskompetenz (Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG). Daher unterhalten die Länder keine Außenministerien; sie benennen allenfalls Ressorts für Europa- oder Bundesangelegenheiten, häufig in der Staatskanzlei. Rheinland-Pfalz verfügt – wie andere Länder – über Ministerien des Innern, der Finanzen und der Justiz, aber nicht über ein Außenministerium. Das bündische Prinzip verhindert so eine Zersplitterung der Außenpolitik und sichert einheitliche Vertretung nach außen.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.