419. Wie nennt man den Regierungschef / die Regierungschefin in Rheinland-Pfalz?

Antwortmöglichkeiten

  1. Erster Minister / Erste Ministerin
  2. Premierminister / Premierministerin
  3. Bürgermeister / Bürgermeisterin
  4. Ministerpräsident / Ministerpräsidentin

Richtige Antwort

Ministerpräsident / Ministerpräsidentin

Erläuterung

Im föderalen System der Bundesrepublik wird die Landesregierung in Rheinland-Pfalz vom Ministerpräsidenten bzw. der Ministerpräsidentin geleitet – so bestimmt es die Landesverfassung; gewählt wird das Regierungsoberhaupt vom Landtag und verfügt über eine Richtlinienkompetenz ähnlich der des Bundeskanzlers. Die Bezeichnung „Premierminister“ ist im deutschen Verfassungsrecht unüblich; „Bürgermeister“ bezeichnet kommunale, nicht Landes-, Exekutivspitzen. Historisch knüpft der Titel an die Ministerpräsidenten der deutschen Gliedstaaten seit dem 19. Jahrhundert und der Weimarer Zeit an; nach 1946 entstand Rheinland-Pfalz in der französischen Besatzungszone und erhielt 1947 eine eigene Verfassung. Abweichende Amtsbezeichnungen gibt es nur in den Stadtstaaten (z. B. Hamburg: Erster Bürgermeister; Berlin: Regierender Bürgermeister; Bremen: Präsident des Senats).

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.