423. Für wie viele Jahre wird der Landtag in Sachsen gewählt?

Antwortmöglichkeiten

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Richtige Antwort

5

Erläuterung

Nach der Verfassung des Freistaates Sachsen beträgt die Wahlperiode des Sächsischen Landtags fünf Jahre; vorzeitige Neuwahlen sind nur in verfassungsrechtlich geregelten Fällen (z. B. Auflösung oder gescheiterte Vertrauensfrage) möglich. Art. 28 Abs. 1 GG schreibt den Ländern die Grundsätze der republikanischen, demokratischen und rechtsstaatlichen Ordnung vor, überlässt ihnen aber die konkrete Ausgestaltung, einschließlich der Dauer der Wahlperioden. Die Festlegung auf fünf Jahre in der Verfassung von 1992 folgt der in den 1990er Jahren verbreiteten Tendenz, Regierungsstabilität zu stärken und zugleich die periodische demokratische Legitimation zu sichern.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.