424. Ab welchem Alter darf man in Sachsen bei Kommunalwahlen wählen?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
18
Erläuterung
Für Kommunalwahlen liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern; sie ist durch Art. 28 Abs. 1 GG an die Grundsätze der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl gebunden, lässt aber das Wahlalter in Landeshand. Nach § 3 Abs. 1 des Sächsischen Kommunalwahlgesetzes (SächsKomWG) beträgt das aktive Wahlalter 18 Jahre. Im föderalen Vergleich haben zahlreiche Länder das Wahlalter bei Kommunalwahlen auf 16 abgesenkt; Sachsen hält (Stand 2025) an 18 fest, was politische Mehrheiten und verfassungsrechtliche Abwägungen zur demokratischen Teilhabe Jugendlicher widerspiegelt. Für Bundestagswahlen bleibt das Wahlalter bundesrechtlich nach Art. 38 GG ebenfalls 18 Jahre.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.