427. Die Landeshauptstadt von Sachsen heißt …

Antwortmöglichkeiten

  1. Leipzig
  2. Dresden
  3. Chemnitz
  4. Zwickau

Richtige Antwort

Dresden

Erläuterung

Dresden ist die Landeshauptstadt des Freistaates Sachsen und Sitz der Staatsregierung sowie des Sächsischen Landtags. Nach dem bundesstaatlichen Prinzip des Grundgesetzes (Art. 30, 70 GG) bestimmen die Länder ihre inneren Angelegenheiten, wozu auch die Festlegung der Landeshauptstadt gehört. Historisch war Dresden bereits Hauptstadt des Königreichs Sachsen und später des Freistaates; trotz der Auflösung der Länder in der DDR blieb es ein zentrales Verwaltungszentrum und wurde 1990 im wiedererrichteten Land bestätigt. Der Begriff Landeshauptstadt bezeichnet den administrativen Sitz eines Landes und ist nicht zwingend identisch mit dessen größter Stadt.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.