428. Welches Bundesland ist Sachsen?

Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
4
Erläuterung
Sachsen ist als „Freistaat“ ein Land der Bundesrepublik Deutschland und damit Träger staatlicher Eigenstaatlichkeit im Bundesstaat (Art. 20 Abs. 1, Art. 30, Art. 28 GG). Der Begriff „Freistaat“ hat historische Wurzeln seit 1918, verleiht aber keine Sonderkompetenzen; Sachsen verfügt wie andere Länder über eine eigene Verfassung (1992), Parlament und Regierung. Nach seiner Auflösung in Bezirke der DDR (1952) wurde das Land 1990 wiedererrichtet und nimmt seither mit vier Stimmen am Bundesrat teil (Art. 51 GG). In Feldern wie Bildung, Polizei und Kulturhoheit besitzt Sachsen primäre Gesetzgebungskompetenzen, vorbehaltlich der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.