433. Für wie viele Jahre wird der Landtag in Sachsen-Anhalt gewählt?

Antwortmöglichkeiten

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Richtige Antwort

5

Erläuterung

Die Wahlperiode des Landtags von Sachsen-Anhalt beträgt nach der Landesverfassung und dem Landeswahlgesetz fünf Jahre. Dies entspricht dem in den meisten Ländern üblichen Rhythmus und erfüllt die bundesverfassungsrechtliche Vorgabe periodischer, demokratischer Wahlen (Art. 28 Abs. 1 GG). Eine vorzeitige Beendigung der Wahlperiode ist nur unter verfassungsrechtlich eng gefassten Voraussetzungen möglich (z. B. Auflösung des Landtags oder gescheiterte Regierungsbildung). Die fünfjährige Dauer balanciert Kontinuität staatlicher Verantwortung mit demokratischer Rechenschaftspflicht.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.