434. Ab welchem Alter darf man in Sachsen-Anhalt bei Kommunalwahlen wählen?

Antwortmöglichkeiten

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Richtige Antwort

16

Erläuterung

In Sachsen-Anhalt ist das aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen ab 16 Jahren eröffnet; Grundlage ist das Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen des Art. 28 Abs. 1–2 GG, der Wahlgrundsätze und die kommunale Selbstverwaltung garantiert. Die Festlegung des Wahlalters fällt als Ausprägung der Länderzuständigkeit in den Gestaltungsspielraum des Landesgesetzgebers, solange Wahlen allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim sind. Zu unterscheiden ist das aktive vom passiven Wahlrecht: Das Stimmrecht besteht ab 16, die Wählbarkeit ist in der Regel erst ab 18 vorgesehen. Die Absenkung des Wahlalters folgt einer seit den 1990er Jahren beobachtbaren Entwicklung, die die politische Teilhabe Jugendlicher auf kommunaler Ebene stärken soll.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.