437. Die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt heißt …
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
Magdeburg
Erläuterung
„Landeshauptstadt“ ist ein rechts- und verwaltungswissenschaftlicher Begriff für den festgelegten Sitz der Landesregierung und in der Praxis meist auch des Landtags. In Sachsen-Anhalt entschied der Landtag nach der Wiedergründung 1990 zugunsten Magdeburgs; in der ersten Nachkriegs-Landesbildung (1946–1952) war Halle Regierungssitz. Magdeburgs historische Bedeutung als erzbischöfliche Metropole und Namensgeberin des Magdeburger Rechts verlieh der Wahl politisch-kulturelles Gewicht. Dies entspricht dem föderalen Prinzip des Grundgesetzes (Art. 30, 70 GG), wonach die Länder ihre innere Organisation eigenständig bestimmen.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.