443. Für wie viele Jahre wird der Landtag in Schleswig-Holstein gewählt?

Antwortmöglichkeiten

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Richtige Antwort

5

Erläuterung

Der Landtag Schleswig-Holstein wird für fünf Jahre gewählt; die Wahlperiode ist in der Landesverfassung festgelegt. Die Festlegung der Dauer obliegt dem Land selbst; das Grundgesetz (Art. 28 Abs. 1 GG) verpflichtet lediglich zur Einhaltung demokratischer Prinzipien und Wahlrechtsgrundsätze, ohne eine konkrete Legislaturdauer vorzugeben. Eine vorzeitige Beendigung der Wahlperiode ist nur unter eng umrissenen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen (z. B. qualifizierte Selbstauflösung oder anhaltende Regierungsbildungsblockade) möglich, um Stabilität und demokratische Responsivität auszubalancieren.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.