444. Ab welchem Alter darf man in Schleswig-Holstein bei Kommunalwahlen wählen?

Antwortmöglichkeiten

  1. 14
  2. 16
  3. 18
  4. 20

Richtige Antwort

16

Erläuterung

In Schleswig-Holstein liegt das aktive Wahlalter bei Kommunalwahlen bei 16 Jahren; dies ist im Gemeinde- und Kreiswahlgesetz des Landes geregelt. Die Ausgestaltung des Kommunalwahlrechts ist Länderkompetenz; Art. 28 Abs. 1 GG verlangt allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen, überlässt das Mindestalter aber den Ländern. Die Absenkung auf 16 Jahre ist Teil seit den 1990er Jahren geführter Demokratiereformen zur Stärkung der politischen Teilhabe junger Menschen, während für Bundestagswahlen nach Art. 38 GG weiterhin 18 Jahre gelten. Zudem sind bei Kommunalwahlen auch Unionsbürger wahlberechtigt, was den europäischen Integrationsgedanken verfassungsrechtlich widerspiegelt.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.