447. Die Landeshauptstadt von Schleswig-Holstein heißt …
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
4. Kiel
Erläuterung
Im föderalen System des Grundgesetzes bestimmen die Länder in eigener Zuständigkeit ihre Landeshauptstädte; dies wird durch Landesverfassungsrecht bzw. Landesgesetz festgelegt. In Schleswig-Holstein ist Kiel die Landeshauptstadt und Sitz von Landtag und Landesregierung. Die Entscheidung spiegelt Kiels Stellung als größte Stadt des Landes, bedeutender Ostseehafen und traditioneller Marinestützpunkt wider; die Kieler Matrosenaufstände von 1918 gaben den Anstoß zur Novemberrevolution. Lübeck und Flensburg sind historisch bedeutsam, aber keine Landeshauptstädte des Landes.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.