447. Die Landeshauptstadt von Schleswig-Holstein heißt …

Antwortmöglichkeiten

  1. 1. Husum
  2. 2. Flensburg
  3. 3. Lübeck
  4. 4. Kiel

Richtige Antwort

4. Kiel

Erläuterung

Im föderalen System des Grundgesetzes bestimmen die Länder in eigener Zuständigkeit ihre Landeshauptstädte; dies wird durch Landesverfassungsrecht bzw. Landesgesetz festgelegt. In Schleswig-Holstein ist Kiel die Landeshauptstadt und Sitz von Landtag und Landesregierung. Die Entscheidung spiegelt Kiels Stellung als größte Stadt des Landes, bedeutender Ostseehafen und traditioneller Marinestützpunkt wider; die Kieler Matrosenaufstände von 1918 gaben den Anstoß zur Novemberrevolution. Lübeck und Flensburg sind historisch bedeutsam, aber keine Landeshauptstädte des Landes.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.