446. Wo können Sie sich in Schleswig-Holstein über politische Themen informieren?

Antwortmöglichkeiten

  1. bei der Verbraucherzentrale
  2. beim Ordnungsamt der Gemeinde
  3. bei dem/der Landesbeauftragten für politische Bildung
  4. bei den Kirchen

Richtige Antwort

bei dem/der Landesbeauftragten für politische Bildung

Erläuterung

Zuständig ist der/die Landesbeauftragte für politische Bildung Schleswig-Holsteins, eine beim Land verankerte, überparteiliche Einrichtung der Bürgerbildung. Der Auftrag folgt aus den Prinzipien des demokratischen und freiheitlichen Verfassungsstaats des Grundgesetzes (Art. 20; Meinungs- und Informationsfreiheit, Art. 5) und wird seit den 1950er Jahren durch Bundes- und Landesinstitutionen getragen; Maßstab ist der Beutelsbacher Konsens (Überwältigungsverbot, Kontroversitätsgebot, Interessenorientierung). Verbraucherzentralen dienen dem Verbraucherschutz, das Ordnungsamt dem Ordnungs- und Gefahrenabwehrrecht; Kirchen sind zwar Körperschaften des öffentlichen Rechts, aber nach Art. 140 GG i.V.m. WRV keine staatlichen Träger politischer Bildung.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.