454. Ab welchem Alter darf man in Thüringen bei Kommunalwahlen wählen?
Antwortmöglichkeiten
Richtige Antwort
16
Erläuterung
Seit der Novelle des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) im Jahr 2015 gilt das aktive Wahlrecht bei Kommunalwahlen ab 16 Jahren; die Wählbarkeit (passives Wahlrecht) beginnt hingegen regelmäßig erst mit 18 Jahren. Diese Öffnung liegt in der Gesetzgebungskompetenz der Länder und steht im Einklang mit Art. 28 Abs. 1 GG, der die kommunale Wahlordnung an die Grundsätze der Allgemeinheit, Unmittelbarkeit, Freiheit, Gleichheit und Geheimheit bindet, aber kein bestimmtes Wahlalter vorgibt. Für Landtags- und Bundestagswahlen bleibt das Wahlalter bundes- bzw. landesrechtlich bei 18 Jahren (Art. 38 Abs. 2 GG; Thüringer Landeswahlgesetz), was den unterschiedlichen Regelungsrahmen von Kommunal- und Parlamentswahlen betont.
Amtliche Quellen
Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.