81. Wer wählt den Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin in Deutschland?

Antwortmöglichkeiten

  1. der Bundesrat
  2. die Bundesversammlung
  3. das Volk
  4. der Bundestag

Richtige Antwort

der Bundestag

Erläuterung

Nach Art. 63 GG wählt der Bundestag den Bundeskanzler mit der sogenannten Kanzlermehrheit (Mehrheit seiner Mitglieder) in geheimer Abstimmung auf Vorschlag des Bundespräsidenten; gelingt dies zunächst nicht, greifen die gestuften Verfahren der Abs. 3–4 (Nachwahlfrist, ggf. Ernennung oder Auflösung). Die Bundesversammlung ist ausschließlich für die Wahl des Bundespräsidenten zuständig (Art. 54 GG), der Bundesrat ist die Länderkammer und hat keine Kanzlerwahlkompetenz. Eine direkte Volkswahl des Kanzlers existiert nicht und wurde bewusst vermieden – eine Lehre aus der Weimarer Republik, in der der Reichspräsident den Reichskanzler ernannte. Die Stellung des Kanzlers wird zusätzlich durch das konstruktive Misstrauensvotum (Art. 67 GG) abgesichert, das die Regierungsstabilität stärkt.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.