87. Wer ist das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland?

Antwortmöglichkeiten

  1. der Bundeskanzler / die Bundeskanzlerin
  2. der Bundespräsident / die Bundespräsidentin
  3. der Bundesratspräsident / die Bundesratspräsidentin
  4. der Bundestagspräsident / die Bundestagspräsidentin

Richtige Antwort

der Bundespräsident / die Bundespräsidentin

Erläuterung

Nach dem Grundgesetz (Art. 54–61 GG) ist der Bundespräsident das Staatsoberhaupt; er wird von der Bundesversammlung für fünf Jahre gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Seine Befugnisse sind überwiegend repräsentativ und integrativ, umfassen aber zentrale formelle Staatsakte: Ausfertigung von Bundesgesetzen (Art. 82 GG), Ernennung des Bundeskanzlers (Art. 63 GG) sowie Ernennung und Entlassung der Bundesminister auf Vorschlag des Bundeskanzlers (Art. 64 GG), außerdem die Ernennung von Bundesrichtern, Beamten und Soldaten (Art. 60 GG). In engen verfassungsrechtlichen Ausnahmekonstellationen kann er den Bundestag auflösen (Art. 63 Abs. 4, Art. 68 GG). Im Kontrast zur Weimarer Reichsverfassung ist das Amt bewusst schwach ausgestaltet, um plebiszitäre oder präsidiale Machtballungen zu vermeiden; die Regierungsverantwortung trägt der Bundeskanzler als Regierungschef.

Amtliche Quellen

Die deutschen Fragen stammen aus dem BAMF-Gesamtfragenkatalog für den Einbürgerungstest und Leben in Deutschland. Erläuterungen sind redaktionelle Lernhilfen; prüfen Sie rechtliche Details in den amtlichen Quellen.